Berufung

10 U 114/22

Über ein vor sich hin schimmelndes Einstweiliges Verfügungsverfahren:

Der Rechtsstreit befasst sich übergeordnet mit der Frage, ob eine als Referent in der Berliner Landeszentrale für Politische Bildung beschäftigte Person, die nebenher von 2017 bis Ende 2019 ein kirchliches Amt ausübte, am 14. Juni 2019 rechtswidrig Wohn- und Geschäftsräume eines von der Kirchengemeinde gemieteten Pfarrhauses betreten hat. Daran knüpft die Frage nach einem gefälschten Botenprotokoll, das als Instrument dafür dienen soll, die Täterschaft des Referenten zu verneinen.

tba

“Und wenn der 10. Senat des Kammergerichts Berlin, der seit November 2023 darüber in Kenntnis ist, dass das Landgericht Berlin zwei Hauptsachetermine auf Anfang März 2024 verschoben hat, weil es eine Entscheidung des Kammergerichts abwartet, und seit November (ein Einstweiliges Verfügungsverfahren ist seit Sept. 2022 am Kammgericht) wieder nichts passiert, dann wird man als um seine Rechte betrogener Bürger zu Recht ins Telefon brüllen, dass “DIE AKTE SEIT MONATEN BEI DER BERICHTERSTATTERIN LIEGT UND VOR SICH HIN SCHIMMELT, IN DIESEM SCHEISSVEREIN”, und anschließend den Hörer wegschmeißen. Diese Ignoranz und Unfähigkeit, Verfahren zügig und würdevoll abzuwickeln, wird sich ebenfalls in der Wahl eines Björn Höcke spiegeln.”



Berlin, am 20.01.2024

︎
powered by Buckminster NEUE ZEIT
https://landgerichtsreport.de/